Mediation und Konfliktmanagement

Ziel eines Konfliktes ist nicht der Sieg, sondern der Fortschritt!

Mit Medi-t-ation hat die Mediation nichts zu tun, auch wenn es immer wieder zu Versprechern kommt. In einer Mediation bieten wir Ihnen die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen Konflikte zu bearbeiten. Mit Unterstützung eines Mediators versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam, freiwillig und eigenverantwortlich, eine durch Konsens akzeptierte Konfliktlösung zu erarbeiten.

Es werden – im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren, nicht nur die rein rechtlichen Aspekte beachtet. Die Interessen der Beteiligten stehen im Vordergrund und weniger die Positionen oder Machtansprüche. Die Mediatoren unterliegen dem Prinzip der Allparteilichkeit und Verschwiegenheit. So unterstützen sie die Parteien auf deren Suche nach maßgeschneiderten persönlichen Lösungen. Die Konfliktparteien entscheiden letztendlich, ob die gemeinsam entwickelte Lösung ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht und der Konflikt beigelegt werden kann.

Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparender und kostengünstiger.

Mediation stellt ein Konfliktbearbeitungsinstrument dar, welches, unter Berücksichtigung juristischer Abläufe, einem Gerichts- und Behördenverfahren vorgelagert ist, parallel dazu verläuft, oder das rechtliche Verfahren vollkommen ersetzt.

Mediation wird in vielen Anwendungsbereichen erfolgreich eingesetzt wie z.B.

  • Trennung und Scheidung (staatliche Förderung)
  • Erbangelegenheiten
  • Familienkonflikten
  • Betriebsübergaben
  • Konflikten am Arbeitsplatz
  • Konflikten in der Schule
  • Politischen und interkulturellen Konflikten

Geförderte Familienmediation?

Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und der Höhe des Familiennettoeinkommens ab. Nähere Informationen auf Anfrage!

Wir sind berechtigt, im interdisziplinären Team geförderte Familienmediationen nach § 39c FLAG durchzuführen. Sie finden uns auch auf der MediatorInnenliste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ)